NEUIGKEITEN AUS UNSERER SCHULE

[10.08.20] COVID-19: Informationen der Stadt Wuppertal

Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat die Schulen eindringlich gebeten, Sie als Eltern vor dem Schulbeginn wegen der andauernden Corona-Pandemie insbesondere auf die Pflichten aus der Coronaeinreiseverordnung hinzuweisen. 

Wir möchten Sie freundlich bitten, das Schreiben der Stadt zu Kenntnis zu nehmen.

[07.08.20] COVID-19: INFORMATIONEN ZUM MENSABETRIEB

Die Vorbereitungen sind soweit fortgeschritten, dass bereits am ersten Schultag ein Mittagessen für alle Aboinhaber angeboten wird.

Für den 5. Jahrgang gilt: Auch die Schüle-rinnen und Schüler ohne Essenabo werden am ersten Tag zu einem Begrüßungsessen von der Mensa eingeladen und können das Mensaangebot kennenlernen.

Wir haben die letzten Tage genutzt, um einen sicheren Betrieb unserer Mensa zu ermöglichen.

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Erster Schultag: Informationen für unsere Oberstufe

Liebe Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe,

die wesentlichen Informationen zum Ablauf des ersten Schultages haben wir für Euch in einer Übersicht zusammengestellt. Bitte nehmt Sie zu Kenntnis. Wir haben das Dokument ebenfalls über die Schulcloud geteilt.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Euch!

Begrüßung und Einschulung der neuen 5

Liebe Schüler(innen) neuen 5. Jahrgangs.

am Mittwoch, den 12.08. um 8:30 Uhr möchten wir Euch zusammen mit Euren Eltern herzlich an unserer Schule willkommen heißen.

Bitte findet Euch dazu auf dem Schulhof ein (die Begrüßung zusammen mit den Eltern dauert ca. 20 Minuten).

Denkt bitte an Euren Mund-Nasen-Schutz.

Aller weiteren Informationen bekommt ihr an diesem Tag. Der Schultag endet für die Kinder um 12.50 Uhr.

 

[06.08.20] COVID-19: ERGÄNZENDE INFOS ZUR MASKENPFLICHT

Uns erreichten Fragen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen im Unterricht keine Maske tragen können. Das Ministeriumspapier sieht für diesen Fall in einem engen Rahmen Ausnahmeregeln vor (Schreiben des Ministeriums vom 3. August 2020, Kapitel "Mund-Nasen-Schutz" und "Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern"). In jedem Fall muss eine relevante Vorerkrankung existieren, die die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion erhöht. Dies muss der Schule gegenüber dargelegt werden – u.U. auch mit einem ärztlichen Attest. Je nach Fallzahlen in einer Klasse wird dafür gesorgt, dass der/die Betroffene im Präsenzunterricht unter Wahrung des Abstandsgebotes (1,5m) teilnehmen kann oder es wird ein Distanzunterricht angeordnet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.