LETZTE MELDUNGEN

[04.08.20] COVID-19: INFORMATIONEN ZUM SCHULSTART

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am Mittwoch, den 12. August 2020 beginnt wieder die Schule und wir hoffen, dass ihr und dass Sie eine gute Zeit - ob zu Hause oder an einem Urlaubsort -  hatten. Leider hat uns das Thema „Corona“ noch nicht verlassen. Ihr habt und Sie haben inzwischen alle den Medien entnommen, dass im Gegenteil die Infektionszahlen wieder steigen. Deshalb fallen die Reglungen des Ministeriums für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs auch strenger aus, als vielleicht vor den Ferien noch erwartet. Diese Reglungen sind auf der Internetseite des Ministeriums einsehbar. Jede Schule muss die Grundsätze auf ihre Situation anpassen und so möchten wir euch und Sie bereits frühzeitig mit wichtigen Informationen für den Start in das neue Schuljahr versorgen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. August (zum Teil bis zum Beginn der Herbstferien) befristet. Wir müssen uns auch weiterhin auf „dynamische Situationen“ und kurzfristige Änderungen einstellen.

 

Mund Nasen Schutz

Das Schulministerium hat für alle Schulen der Sekundarstufe in NRW eine Maskenpflicht festgelegt. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Unterrichtsbetriebs. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch die-se eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. 

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, wirksame Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler seid verpflichtet, euch verantwortlich zu verhalten und den Schutz auch zu tragen. Wir wissen, dass das Tragen einer Maske über so lange Zeiträume überhaupt nicht angenehm ist, aber nie-mand, der uns allen Gutes will, kann sich einen zweiten Lockdown wünschen, der bei einer weiteren erheblichen Erhöhung der Infektionszahlen folgen muss.  

 

Unterrichtssituation, Gruppenbildung und Rückverfolgbarkeit

Das Land NRW strebt grundsätzlich einen Regelbetrieb an allen Schulen an. An unserer Schule darf Unterricht sowohl im Klassenverband, als auch in differenzierten Kursen (Leistungsdifferenzierung, Wahlpflichtfächer, freie Lernangebote) stattfinden. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet regulär im Kurssystem statt. 

In allen Klassenräumen wird zu Beginn des Schuljahres eine einheitliche Sitzordnung gestellt, die nicht verändert werden kann. In den Unterrichten ist dann jeweils eine feste Sitzordnung für die jeweilige Lerngruppe festzulegen. Diese wird für auf einem Sitzplan für jede Stunde dokumentiert. Im Bedarfsfall müssen wir jederzeit Infektionsketten an das Gesundheitsamt rückmelden können.

 

Hygiene im Klassenraum

Bei Raumwechseln ist vor Beginn der Unterrichtsstunde sichergestellt, dass alle Tischflächen gereinigt werden. Handseife und Papierhandtücher sind in jedem Klassenraum vorhanden. Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume wird durch die Lehrkraft sichergestellt. 

 

Sportunterricht

Die Nutzung der Umkleidekabinen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit derzeit ausgeschlossen. Daneben ist durch das Ministerium festgelegt, dass der Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien stattfindet. Wir werden daher zunächst jeder Sportgruppe ihren Klassenraum zuweisen. Die Nutzung des Außengeländes (inklusive des Spielfläche) ist möglich, sofern die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Der Schwimmunterricht wird bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Musikunterricht

Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nach den Vorgaben des Ministeriums nicht gestattet.

 

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Teilnahmepflicht. Sonderregelungen für vorerkrankte Schülerinnen und Schüler sowie für Jugendliche, die mit Vorerkrankten zusammen wohnen gibt es nur noch in sehr begrenztem Umfang. Wir verweisen hierbei auf das „Faktenblatt“ des Ministeriums.

 

Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind nach Rücksprache mit den Eltern unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf.

Für Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden wird Distanzunterricht angeboten. Die Organisation erfolgt über die Klassenleitung.

 

Verhalten bei einer Erkältung

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens bitten wir (nach Vorgabe des Ministeriums um das folgende Vorgehen: 

Beobachten Sie Ihr Kind bei einer solchen Symptomatik (ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens) zunächst für 24 Stunden zu Hause. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, ist ein Schulbesuch wieder möglich. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung über Ihren Hausarzt zu veranlassen.

 

Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar: https://www.mags.nrw/coronavirus.

 

Nutzung der Toilettenanlagen

Die Toilettenanlagen dürfen nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden. Eine regelmäßige Reinigung wird veranlasst. Es dürfen sich maximal zwei Schülerinnen/Schüler in einer Anlage aufhalten.

 

Pausen, Kiosk- und Mensabetrieb und Mittagessen

Die Durchführung einer regulären Frühstücks- oder Mittagspause würde allen bisher genannten Vorgaben widersprechen. Schülerinnen und Schüler sollen sich in festen (jahrgangsbezogenen) Gruppen bewegen, die Rückverfolgbarkeit muss gegeben sein, Kontakte im Unterricht sind streng zu dokumentieren.

Für den Mensabetrieb gilt ein gesondertes Hygienekonzept. Da das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hier nicht möglich ist, ist ein Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten. 

Um Gruppen nicht zu durchmischen und den notwendigen Sicherheitsabstand zu gewähr-leisten, kann in unseren Räumlichkeiten Mittagessen nur Jahrgangsweise stattfinden. 

Es ist uns ein großes Anliegen allen Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen anzubieten und eine Pause zu ermöglichen. Gleichzeitig möchten und müssen wir unsere Mensa durch diese schwierige Zeit retten. Daher haben wir uns nach Diskussion in der Schulleitung und mit der Mensaleitung für das folgende Konzept entschieden:

Die vierte Stunde (Mittagspause) entfällt bis auf Weiteres. Fünfte und sechste Stunde rutschten nach vorne.

Während der Unterrichtszeit erhält jeder Jahrgang ein Zeitfenster, um ein Mittagessen einzunehmen. Die jeweiligen Klassen-/oder Fachlehrer begleiten ihre Gruppen während des Mittagessens in der Mensa. Schülerinnen und Schüler ohne Mensaabo erhalten dort die Möglichkeit, sich etwas am Kiosk zu kaufen oder auch mitgebrachtes Essen einzunehmen. 

Sicherheitsabstände werden auch an den Ausgabestellen eingehalten, die Schüler(innen) werden klassenweise aufgerufen, um lange Schlangen zu vermeiden. Im Anschluss an das Essen gibt es die Möglichkeit in Begleitung der Lehrkraft, sich im Gruppenverband einen Moment auf dem Schulhof aufzuhalten.

Pro Unterrichtsstunde werden zwei Essenszeiten eingerichtet (3. Stunde: 10.35 Uhr bis 11.05 Uhr und 11.05 Uhr bis 11.35 Uhr, 4. Stunde von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr und von 12.15 Uhr bis 12.45 Uhr, 5. Stunde von 12.55 Uhr bis 13.25 Uhr und 13.25 Uhr bis 13.55 Uhr).

Damit Ausfälle während der Unterrichtsstunde minimiert werden lassen wir die Blöcke von Woche zu Woche rollieren.

Dies bringt ebenfalls mit sich, dass die frühe Essenszeit (ab 10.35 Uhr) nur alle sechs Wochen pro Klasse einmal auftritt!

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Mensaabo weiterlaufen lassen. Nur so kann es gelingen unsere Mensa weiter zu betreiben, damit sie uns nach der Krise in gewohntem Umfang und in der guten Qualität zur Verfügung steht.

Die Frühstückspause wird im Klassenraum stattfinden. Die Aufsichtspositionen werden umdefiniert, so dass jeder Klassentrakt beaufsichtigt ist.

Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl von 7.30 Uhr bis 7.55 Uhr als auch in den Klassenräumen die Möglichkeit, ausgewählte Produkte aus unserem Schulkiosk zu er-werben. Die Mensaleitung arbeitet an der Möglichkeit (wenn gewünscht) in den Klassenräumen Frühstück und Getränke anzubieten.

 

Verhalten im Schulgebäude

Das Schulhaus kann ab 7.30 Uhr betreten werden. Schülerinnen und Schüler finden sich unverzüglich und ohne Umweg in ihrem Klassenraum ein. 

Ein Einbahnstraßensystem funktioniert bei voller Schülerzahl nicht mehr, die Beschilderung wird demontiert.

Am Ende des Schultags ist das Gebäude umgehend zu verlassen.

 

Ganztagsbetreuung

Für den 5. und 6. Jahrgang werden wir nach Unterrichtsschluss (13.55 Uhr) ein Betreuungsangebot bis 15.05 Uhr einrichten. Wir bitten darum, dieses Angebot nur wahrzunehmen, wenn es zwingend erforderlich ist.

 

Ganztag 

Für den Ganztag (Durchführung von AGs etc.) werden wir in den kommenden Wochen Konzepte erarbeiten und entsprechend informieren.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer stehen mit Beginn des Schuljahres für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung.

Die Treffen der  Klassenpflegschaften, der Schulpflegschaft und die Schulkonferenz wer-den wieder stattfinden. In der nächsten Woche wird ein (vorläufiger) Terminplan euch und Sie über die Termine informieren.


Wir wünschen Euch und Ihnen trotz der genannten Einschränkungen einen guten Start in das neue Schuljahr. In einem achtsamen Miteinander werden wir auch die neuen Her-ausforderungen bestehen, da sind wir sicher. 

 


Wir freuen uns auf das Wiedersehen!


Bettina Kubanek-Meis und Arne Brassat